Farnung setzt sich für Kompromissvorschlag des Anglerverbandes ein
In seinem Offenen Brief fordert der Sprecher der FDP-Regionsfraktion für Umwelt- und Klimaschutz Daniel Farnung, dass das drohende Nachtangelverbot im Bereich der Unteren Leine noch einmal überarbeitet werden soll. Farnung bezieht sich insbesondere auf den Kompromissvorschlag des niedersächsischen Angelverbandes zum speziellen Angeln mit eingetauchter Rutenspitze.
Der Angelverband hatte darauf hingewiesen, dass diese Angeltechnik als Kompromiss bei anderen niedersächsischen Gebietsverordnungen zur Anwendung kommt. So gibt es z.B. im Landkreis Friesland und Landkreis Wittmund die „Upjever und Sumpfmoor Dose“ und die „Teichfledermausgewässer“, wo das Angeln in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nur mit eingetauchter Rutenspitze erlaubt ist - aber eben erlaubt ist!
Gemeinsam mit dem Anglerverband Niedersachsen begrüßt die FDP-Fraktion Region Hannover die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie ausdrücklich und hofft, dass damit die Leineaue als Lebensraum einer vielfältigen, artenreichen und nachhaltig nutzbaren Fischfauna positive Impulse erfahren wird und der Fluss als wertvolles Habitat zahlreicher Tier- und Pflanzenarten langfristig aufgewertet und naturnäher gestaltet wird.
Die Region beabsichtigt allerdings, auf einer Fläche von 40 ha und einer Flusslänge von über 12 km ein ganzjähriges Nachtangelverbot zu verhängen. Dies entspricht einem Anteil von 16% der gesamten Leine im Schutzgebiet. Davon sind 16 Angelvereine betroffen, die die Leine im Sinne des Niedersächsischen Fischereigesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes seit Jahrzehnten nachhaltig bewirtschaften und hegen. Einzelne Vereine sind auf bis zu 45% ihrer Pachtstrecke von diesen geplanten Verboten betroffen.
Mit dem Schreiben an die Umweltdezernentin der Region Hannover Karasch möchte Farnung die Regionsverwaltung dazu bewegen, ihre bisherige sture Haltung gegenüber den Anglerinnen und Anglern zu überdenken. „Der vorgeschlagene Kompromiss mit den abgesenkten Angelruten wäre ein gangbarer Weg, um die Interessen der Unteren Naturschutzbehörde und der Angelvereine unter einen Hut zu bringen. Die Verwaltung sollte diesen einschlagen, um drohenden Klagen des Anglerverbands und/ oder betroffenen Angelvereinen vorzubeugen“, so Farnung. Dies gelte insbesondere für die noch ausstehende Ausweisung des NSG/LSG Nördliche Leineaue (FFH-Gebiet 90).