Die FDP-Fraktion möchte nach der auf Bundesebene zustande gekommenen, parteiübergreifenden Einigung zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende frühzeitig ausloten, welche Chancen eine künftige alleinige Aufgabenwahrnehmung durch die Region bietet und hat daher die Durchführung einer Anhörung von Vertretern aus Optionskommunen beantragt.
Die entsprechende Grundgesetzänderung soll noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Daher sei es notwendig, dass die Regionspolitiker frühzeitig umfassend über die Chancen des Optionsmodells für die Region Hannover sowie über die Bedingungen für eine erfolgreiche Beantragung informiert würden, meint der FDP-Fraktionsvorsitzende Dieter Lüddecke. Um eine fundierte politische Entscheidung treffen zu können, möchte die FDP-Fraktion neben den Informationen aus der Regionsverwaltung auch aktuelle Erfahrungswerte aus bereits praktizierenden Optionskommunen in ihre Entscheidung mit einbeziehen.
Das Optionsmodell war grundsätzlich von der FDP-Fraktion von Anfang an favorisiert worden, da es die Möglichkeit bietet, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit in alleiniger Verantwortung zu übernehmen. “Wir setzen uns für die Entwicklung eines Organisationsmodells ein, das effizient und flexibel den Problemlagen der Langzeitarbeitslosen gerecht wird. Ein wichtiger Vorteil der Kommune beim Optionsmodell ist, dass eine direkte Vernetzung mit der Wirtschaftsförderung, der Sozialpolitik und der Jugendhilfe möglich ist”, so Lüddecke.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 sei überdies deutlich geworden, wie bedrohlich sich die Kostenentwicklung im Bereich der Kosten für Unterkunft, die die Region Hannover zahlt, auf den Regionshaushalt auswirkt. Für 2010 sind hierfür rund 42 Mio. Euro mehr als für 2009 veranschlagt worden. “Nur mit dem Optionsmodell haben wir die Möglichkeiten selber in der Hand, diesen Betrag durch eine erfolgreiche Vermittlung und Qualifizierung der ALG-II-Empfänger zu verringern”, ergänzt Lüddecke.
Außerdem böte die alleinige Aufgabenwahrnehmung bessere Chancen auf einheitliche Zielvorgaben und ein effektiveres Controlling. “Die in den letzten Monaten entstandenen Spannungen und Reibungsverluste in den JobCentern der Region Hannover, die sich durch die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ergeben haben, haben uns bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zurückgeworfen. Wir sind daher davon überzeugt, dass die Aufgabenwahrnehmung in alleiniger kommunaler Verantwortung besser geeignet ist, eine zeitgerechte Bearbeitung und Bewilligung von Vermittlungsmaßnahmen und finanziellen Leistungen für Hartz-IV-Empfänger zu gewährleisten sowie Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren”, erklärt Lüddecke.
Die alleinige Zuständigkeit böte auch den Mitarbeitern der JobCenter künftig die Chance, in klaren Strukturen unter besseren Arbeitsbedingungen als bisher ihre Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. “Die Region Hannover ist ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber, auch für bisherige Mitarbeiter der Bundesagentur. Wir sehen daher für die Beschäftigten in den JobCentern keine Nachteile durch das Optionsmodell. Im Gegenteil: Eine einheitliche Ressourcen- und Personalverantwortung ermöglicht erst eine gute strategische Personalentwicklung”, meint Lüddecke.
Die Frist für die Beantragung einer Option läuft am 31. Dezember 2010 aus. Bundesweit können zukünftig über die bisherigen 69 Optionskommunen hinaus weitere 41 zugelassen werden. In Niedersachsen arbeiten bisher bereits 13 Kommunen mit dem Optionsmodell.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion sollte die Region daher schnell tätig werden, um die Chancen eines Optionsmodells auszuloten. Der Bund stellt eine Ranking-Liste auf, nach der entschieden wird, welche Kommunen zum Zuge kommen. “Wir sollten der Landes- und der Bundespolitik ein frühes und unmissverständliches Signal senden, um die Chancen der Region Hannover zu erhöhen”, erklärt Lüddecke abschließend.
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